Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.
In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.
Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen betreffen
Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir ab dem 10. März 2021 zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen derzeit noch nicht in die Vergütungspolitik unseres Unternehmens ein. Die Beachtung dieser Nachhaltigkeitsrisiken ist aber maßgeblich für die Bewertung unserer Leistung. Daher beabsichtigen wir, unsere Mitarbeiter künftig daran partizipieren zu lassen und Leistungserfolge unter anderem am Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu messen. Insoweit werden wir unsere Vergütungspolitik gegebenenfalls zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken anpassen.
In fünf Anlagestrategien "FAM ökologisch ethisch" und vividam, unserer rein digitalen Vermögensverwaltung (Robo-Advisior), aber auch zunehmend in den konventionellen Strategien, setzen wir auf nachhaltige Fonds gem. Artikel 8 und 9 OffenlegungsVO (Verordnung (EU) 2019/2088). Dabei gehen wir zweistufig vor.
Einerseits schließen wir Branchen und parasitäre Geschäftsfelder aus, die aus unserer Sicht negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft habe ("significant harm"). Hier haben wir einen Katalog mit Ausschluss- bzw. Negativkriterien formuliert.
Wir gehen aber in den nachhaltigen Strategien einen Schritt weiter und orientieren uns andererseits an den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen. Daher investieren wir u.a. in Themenfonds, die die 17 SDGs positiv unterstützen und damit eine direkte oder indirekte Wirkung haben („impact“ bzw. „impact alligned“). Dabei fokussieren wir uns auf Investmentfonds, die von den Anbietern als sogenannte „Artikel 9-OffenlegungsVO-Produkte“ (d.h. Fonds, die ein explizites nachhaltiges Anlageziel verfolgen) kategorisiert wurden. Da die Messung der Wirkung eine große Herausforderung ist und sich erst am Anfang befindet, beginnen Fondsanbieter, Ratingagenturen, spezialisierte Softwareanbieter und die Wissenschaft, Lösungen und Standards zu erarbeiten und zu definieren. Hier arbeiten wir mit einem spezialisierten Anbieter zusammen, um die Wirkung ausgewählter Strategien messen zu lassen.
Darüber hinaus setzen wir auch Fonds nach „Artikel 8 OffenlegungsVO“ (also Fonds, die ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen) ein.
Nicht-nachhaltige Produkte verwenden wir nicht. Dies werden wir ab dem 10. März 2021 transparent auf den Factsheets der Strategien im öffentlichen Bereich der Webseite veröffentlichen und laufend überwachen. Fonds, die den Status verlieren oder die Anlagepolitik ändern, werden ausgetauscht.
Da es nach aktuellem Stand noch keinen adäquaten Vergleichsindex (Benchmark) für wirkungsorientiertes Investieren (Impact-Investing) gibt, vergleichen wir unsere nachhaltigen Strategien weiterhin mit konventionellen Aktien- und Rentenindizes wie den MSCI Welt oder den iBoxx Overall. Sollte sich dies in Zukunft ändern, werden wir unsere Vergleichsindizes entsprechend anpassen.
Die FiNet Asset Management AG- jetzt FiNet Asset Management GMbH- hat bereits 2018 die von den Vereinten Nationen (UN) unterstützten Grundsätze für verantwortliches Investieren unterzeichnet. Das beinhaltet ein jährliches, verpflichtendes „Auditing“, dem sich alle Unterzeichner unterwerfen müssen. Auch dadurch zeigen wir unser Engagement für nachhaltiges Investieren.
Den „Assessment Report“ für 2023 finden Sie hier https://www.vividam.de/wp-content/uploads/2023/12/Summary-Scorecard-FiNet-Asset-Management-AG.pdf.
Die Principles for Responsible Investment (PRI) sind eine Finanzinitiative der UN, die mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, Grundsätze für verantwortungsbewusstes Wertpapiermanagement zu entwickeln. Sie spiegeln die zunehmende Bedeutung der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (englisch: environmental, social and governance = ESG) für Investitionsentscheidungen wider. Der Initiative sind seit ihrem Start in 2006 mehr als 5.350 institutionelle Investoren weltweit beigetreten.
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Jörg Schramm (Schramm Finanzstrategien) ist im Rahmen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs.2 WpIG ausschließlich im Namen, für Rechnung und unter Haftung der FiNet Asset Management GmbH tätig.